Verschiedene Hypothekarbedingungen

Nicht alle Hypothekargeber haben die gleichen Bedingungen für die Vergabe von Hypothekardarlehen. Insbesondere bei der Tragbarkeitsberechnung gibt es einige Unterschiede. Es gilt zwar bei praktisch allen die gängige Faustregel, dass die Kosten für die Hypothek 1/3 des Bruttoeinkommens nicht übersteigen sollten. Die Kosten für die Hypothek bestehen aus dem Hypothekarzins, den Amortisationen und den Nebenkosten. Allerdings gibt es Unterschiede in der Berechnung des Einkommens, des simulierten Zinssatzes, der Amortisationen und der Nebenkosten. Des weiteren werden zusätzliche Kosten und Erträge (Alimenten, weitere Kredite oder Kreditkartenengagements, Nettoverlust aus der Vermietung von Liegenschaften wie aber auch Wertschriftenerträge, Nettoerträge aus der Vermietung von Liegenschaften oder sonstige Erträge) völlig unterschiedlich berücksichtigt.

Unterschiede in der Einkommensberechnung für die Tragbarkeitsberechnung Während die einen Finanzinstitute vom Bruttoeinkommen ausgehen, rechnen andere mit dem Nettoeinkommen. Die einen beziehen die Kosten für weitere Kredite und Alimente usw. mit in die Tragbarkeit ein, andere wiederum lassen diese Kosten aussen vor. Es kommt vor, dass Kosten vom Bruttoeinkommen abgezogen werden oder zu den Hypothekarkosten zugeschlagen werden. Das Gleiche gilt für Wertschriftenerträge oder Nettoerträge aus der Vermietung von Liegenschaften.

Unterschiedlicher simulierter Zinssatz Die einen simulieren mit einem Zinssatz von 5 % die anderen mit weniger. Oder es wird unterschieden zwischen Kunden im Rentenalter und Kunden im Arbeitsprozess.

Unterschiedliche Amortisationen Die erste Hypothek beträgt 65 % des Kaufpreises oder Schätzwertes/Verkehrswertes der Liegenschaft. Alles was über 65 % der Belehnung ist, gilt als 2. Hypothek. Normalerweise sollte die 2. Hypothek innerhalb von 15 Jahren zurückgeführt werden. Es gibt auch hier Finanzinstitute, die verlangen höhere Amortisationen. Es bestehen auch Bedingungen, dass die 2. Hypothek bis zum Alter 65 zurückgeführt werden muss. Also wer über 50 Jahre alt ist, muss in weniger als 15 Jahren zurückzahlen. Das Ganze steht und fällt mit dem Verkehrswert der Liegenschaft. Eine unterschiedliche Bewertungspraxis kann natürlich hier die Amortisationen beeinflussen.

Unterschiedliche Nebenkosten Üblicherweise wird mit 1 % Nebenkosten vom Verkehrswert der Liegenschaft gerechnet. Aber auch hier gibt es Finanzinstitute die mit den effektiven Nebenkosten aus den Bewertungen der Liegenschaften rechnen oder sonst von den 1 % abweichen.

Belehnungsnormen Die Belehnung beschreibt das Verhältnis zwischen dem Hypothekarkredit und dem Schätzwert/Verkehrswert einer Immobilie. In der Regel werden Wohnbauten mit maximal 80 % belehnt (mit Zusatzdeckung höher). Unterschiede kann es geben in der Beurteilung, ob ein Objekt als Luxusobjekt bezeichnet wird oder nicht. Die einen unterscheiden Luxus oder nicht mit der Grösse der Nettowohnfläche und die anderen, ob der Verkehrswert ortsüblich ist oder nicht.

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