Hypotheken rechtzeitig ablösen

Eine Hypothek ohne feste Laufzeit (z.B. variable Hypothek) lässt sich unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate) jederzeit kündigen und somit ablösen.

Hypotheken mit fester Laufzeit (z.B. Festhypotheken oder auch Saron-Hypotheken) können zum Ende der Vertragslaufzeit abgelöst werden.

Prüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen zur Kündigung. Bei einer ausserordentlichen Kündigung müssen Sie oder möglicherweise auch die Bank der anderen Partei eine Entschädigung leisten – je nachdem, wie die Zinsen aktuell stehen.

Festhypotheken mit unterschiedlichen Laufzeiten ablösen

Das ist grundsätzlich möglich. Da jedoch Grundpfandrechte, welche dem Kreditgeber als Sicherheit dienen, oft nicht auf einzelne Hypothekentranchen abgestimmt sind, müssen sie vorzeitig gegen Abgabe eines Zahlungsversprechens an den neuen Kreditgeber ausgeliefert werden. Alternativ kann die Buchgrundschuld auch gesplittet werden, was jedoch für Sie als Kunde meist mit Kosten verbunden ist und den Gang zum Grundbuchamt voraussetzt.

Lassen Sie die Finanzierungsstruktur durch die HYPO-CENTER AG überprüfen. Als Hypothekenvermittler holen wir für Sie mehrere Offerten für eine Ablösung Ihrer Hypothek ein. Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall.

Rufen Sie uns an, senden Sie eine e-mail oder kontaktieren Sie uns einfach über www.hypocenter.ch.

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